Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen gemäß unseren Liefer- und Leistungsbedingungen.
Sonderwünsche und Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform.
Lieferung und Abholung
Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, dass durch z.B. höhere Gewalt, extreme Wetterverhältnisse oder behördliche Anordnung wir an der Leistungserfüllung behindert werden. In diesem Falle sind Schadenersatzforderungen des Kunden hinfällig. Die angelieferten Gegenstände bleiben im Eigentum des Küchenexpresses. Sie werden nur leih-, bzw. mietweise überlassen. Für beschädigte, zerstörte oder verlorene gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz zu leisten (Bei Beschädigung die Wiederherstellungskosten, bei Verlust den Neuanschaffungswert).
Die Maschinen sind sauber zurückzugeben. Andernfalls wird ein Aufschlag von 20% des Tagesmietpreises in Rechnung gestellt.
Stadtwasseranschluss und Stromanschluss sind vom Kunden bereit zustellen. Die Verwendung von Brunnenwasser ist nicht gestattet.
Preise
Siehe aktuelle Preisliste.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist sofort nach Erhalt rein netto zahlbar.
Bei Erstaufträgen uns unbekannter Kunden kann bei Lieferung eine Anzahlung in Höhe von 50% des zu erwartenden Rechnungsbetrages verlangt werden.
Haftung
Mit der Annahme der Lieferungen und Leistungen durch den Kunden gehen die Gefahren für Verminderung, Verschlechterung, Beschädigung und Verlust auf den Kunden über. Dies gilt ebenso für die Haftung gegenüber Dritten sowie eventuell auftretender Folgeschäden.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung, Leistungen und Zahlungen ist Diepholz
Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und es gelten die Bestimmungen des BGB.
Ihr Wagenfelder Küchenexpress
(Wagenfeld, den 01. Juli 2009)